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Auch für Freiberufler oder nicht buchführungspflichtige Geschäftskunden gibt es zahlreiche steuerliche Aufzeichnungspflichten, welche wir für Sie übernehmen oder Sie dabei unterstützen.
Gerade im Bereich der Buchhaltung schreitet die Digitalisierung voran. Hier bieten wir Ihnen spezielle Lösungen wie z.B. die Einspielung Ihrer Bankumsätze direkt in unsere Buchhaltungssoftware oder den elektronischen Belegversand.
Dazu gibt es viele weitere interessante Lösungen, die Ihnen die Arbeit erleichtern. Beispielsweise die Überwachung Ihrer offenen Zahlungen oder Außenstände.
Für Unternehmen sind Jahresabschlüsse einerseits als Information über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, andererseits als Bemessungsgrundlage für die Verteilung des Ergebnisses unumgänglich.
Steuerliche Wahlrechte sind vielfach bereits im Jahresabschluss auszuüben.
Im Zuge der elektronischen Datenverarbeitung sind Jahresabschlüsse zunehmend in vorgegebenen Datenformaten zu erstellen. Hier verwenden wir die moderne Software der Datev und können so alle aktuellen Anforderungen erfüllen.
Die fristgemäße und zeitnahe Abgabe der Steuererklärungen hilft Ihnen, Ihre finanzielle Liquidität zu planen und ist bei Bankentscheidungen von Vorteil.
Nur zu gerne werden die Auswertungen aus der Buchhaltung unterschätzt. Dabei enthalten sie wichtige Parameter für Ihre Zukunft, denn Banken sind an diesen Auswertungen ebenfalls sehr interessiert. Deshalb müssen sie eine realitätsnahe und verbindliche Aussagekraft besitzen.
Steuern fallen erst dann an, wenn Sie Gewinne erzielen. Daher ist die betriebswirtschaftliche Beratung von großer Bedeutung:
Sollten Sie weitere Wünsche haben, die hier nicht aufgeführt sind, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Zum Beispiel über unser Kontaktformular.